Genusswelten – Das Festival des guten Geschmacks

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die 1. Genusswelten Dresden vom 10. – 12. Juni 2016
auf dem See-Areal im Ostrapark Dresden

  1. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte(n) werden die AGB des Veranstalters First Class Concept GmbH, Zur Messe 9 A, 01067 Dresden, anerkannt.
  2. Besonderheit der Veranstaltung als Open-Air-Veranstaltung

    a) Die Veranstaltung ist eine Open-Air-Veranstaltung. Sie findet auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen kann.

    b) Sollte die Veranstaltung noch vor Beginn dennoch aufgrund extremer Wetterbedingungen abgesagt werden, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Eintrittskarte erworben wurde (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarten innerhalb einer Frist von 30 Tagen).

    c) Wird die Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen abgebrochen, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Eintrittskarte erworben wurde (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarte innerhalb einer Frist von 30 Tagen), allerdings nur, wenn die Hälfte des jeweiligen Veranstaltungstages noch nicht erreicht worden ist. Wird die Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen nach mehr als der Hälfte des jeweiligen Veranstaltungstages abgebrochen, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Gebühren (z. B. Vorverkaufsgebühr, Versand- oder Bearbeitungsgebühren) werden in allen genannten Fällen nicht erstattet.

    d) Informationen über den Veranstaltungsablauf werden ausschließlich am Veranstaltungsort bekanntgegeben. Bitte kommen Sie deshalb auf jeden Fall dorthin, auch bei ungünstiger Witterungslage.
  3. Der Veranstalter übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters bzw. dessen Erfüllungsgehilfen. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Die Eintrittskarten gelten nicht als Fahrausweise für öffentliche Verkehrsmittel.
  5. Setzt der Veranstalter Shuttle-Busse ein, ist dies ein freiwilliger Service des Veranstalters. Der Erwerber der Eintrittskarte hat keinen Anspruch auf Nutzung entsprechender Shuttle-Busse. Aktuelle Informationen hierzu entnehmen Sie bitte aus der Tagespresse bzw. im Internet auf www.genusswelten-dresden.de
  6. Der Veranstalter ist bei Verlust der Eintrittskarte nicht zum Ersatz verpflichtet. Der Besucher hat die Eintrittskarte während der Veranstaltung bei sich zu führen und bei Verlangen vorzuzeigen.
  7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und dies mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bekanntgegeben wird. Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm aus wichtigem Grund zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekanntgeben und können auch noch nach Beginn der Veranstaltung aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen vor der Veranstaltung werden in der Tagespresse und im Webauftritt der Veranstaltung veröffentlicht. Änderungen während der Veranstaltung werden durch Aushänge bekanntgegeben. Hieraus können seitens des Besuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
  8. Bei der Veranstaltung am 10. – 12.06.2016 besteht seitens des Besuchers kein Anspruch auf einen Sitzplatz.
  9. Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit. Besucher sind verpflichtet, sich bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes beim Einlasspersonal einen Stempel o.ä. geben zu lassen, der zum Wiederbetreten der Veranstaltung berechtigt.
  10. Der Veranstalter verkauft die Karten über verschiedene Vertriebswege. Es kann zu Preisunterschieden bei verschiedenen Ticketanbietern kommen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Preisdifferenzen zu erstatten.
  11. Aufzeichnungen in Bild und Ton (Foto, Video, Digitalaufnahmen, Radioaufnahmen, usw.) für gewerbliche Zwecke sind verboten. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet, es sind jedoch nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflex-Kameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Nicht zugelassen sind Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktionen sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte, etc.) jeglicher Art und Weise. Das Personal des Veranstalters ist berechtigt, entsprechende Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten.
  12. Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und/oder herstellen zu lassen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere (aber nicht abschließend) zur Berichterstattung und zur Bewerbung der Veranstaltung und aller sonstigen Veranstaltungen sowie zu Sponsoring und Akquise. Der Besucher genehmigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich die Veröffentlichung dieser Bilder und Aufnahmen, inkl. der eventuellen Abbildung seiner Person.
  13. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist ausdrücklich untersagt und wird kontrolliert. Das Mitbringen von Glasbehältern oder gefährlichen Gegenständen sowie pyrotechnischen Gegenständen und Waffen ist untersagt und wird kontrolliert. Das Veranstaltungspersonal ist autorisiert, entsprechende Gegenstände während der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten.
  14. Das Mitbringen von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt. Für Blindenhunde ist eine Sondererlaubnis zu beantragen.
  15. Dem Veranstalter steht das Hausrecht in Bezug auf das gesamte Veranstaltungsgelände zu. Der Verkauf und/oder die Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen aller Art auf dem Gelände sind verboten, soweit dem Besucher vom Veranstalter nicht eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt wurde.
  16. Nach Einbruch der Dunkelheit sind nur beleuchtete und erkennbar gesicherte Veranstaltungsbereiche, Wege und Tore zu benutzen. Das Verlassen der beleuchteten und erkennbar gesicherten Wege und Tore geschieht auf eigene Gefahr.
  17. Verstöße des Besuchers gegen strafrechtliche Vorschriften (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung usw.) auf dem Veranstaltungsgelände werden strafrechtlich verfolgt und können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  18. Der Erwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerblicher Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne die Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.
  19. Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren, als dem aufgedruckten Kartenpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die dem Erwerber der Eintrittskarte tatsächlich berechnet worden sind, ist verboten.
  20. Verstößt der Erwerber gegen eine der in Ziffern 18. und 19. normierten Verbote, so ist er für jeden Verstoß zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Veranstalter in Höhe von € 2.500,00 verpflichtet.
  21. Der Veranstalter behält sich vor, Erwerber, die gegen die in Ziffer 18. und 19. normierten Verbote verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen.
  22. Das Präparieren der Eintrittskarte z. B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung der Eintrittskarte zum Zwecke der Täuschung oder Benachteiligung anderer ist untersagt.
  23. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene und gestohlene Sachen der Besucher, soweit ihn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen.
  24. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Dresden vereinbart; es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  25. Sollte eine Klausel dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

Dresden, 30.10.2015

Veranstalter: First Class Concept GmbH, Messering 8 E, D; 01067 Dresden